Unsere Schülerinnen und Schüler haben
  • Sprachentwicklungsstörungen
    • Laute werden nicht richtig gebildet oder eingesetzt (phonetisch-phonologische Störungen)
    • Wörter werden nicht abgespeichert oder abgerufen (semantisch-lexikalische Störungen)
    • Wort- und Satzbildungen sind nicht altersgemäß (syntaktisch-morphologische Störungen)
    • Gesprächspartner nicht zuwenden oder angucken (pragmatisch-kommunikative Störungen)
    • Gehörtes wird nicht wahrgenommen oder aufgenommen (auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen)
  • Störungen der Redefähigkeit
    • Stottern
    • Poltern
  • Stimmstörungen
  • Störungen des Schriftspracherwerbs
  • Sprachstörungen bei Mehrsprachigkeit
  • Autismus-Spektrums-Störungen
Unser Unterricht

 

  • …. ist zielgleich und richtet sich nach den Richtlinien und der Stundentafel der allg. Grundschule NRW
  • … ist zieldifferent für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen
  • … beinhaltet eine ganzheitliche Förderung auf allen sprachlichen Ebenen
  • … richtet sich nach den individuellen Förderbedürfnissen

Ein Wechsel zur allgemeinen Schule (Grundschule oder Sek I) ist möglich, wenn

  •  aufgrund der Entwicklungsfortschritte der Bedarf an sonderpädagogischer  Förderung aufgehoben wird

oder

  • die Eltern die Beschulung Ihres Kindes im Gemeinsamen Lernen der allg. Schule wünschen.

Ein Wechsel aus dem Gemeinsamen Lernen zur Förderschule Sprache ist jederzeit möglich, wenn die Eltern dies wünschen.